Als Pensionärin oder Pensionär in einem der Reit- und Pensionsställe, die Kollektivmitglied der RIG sind, wird man automatisch Mitglied der RIG und erhält vom Stallbesitzer die RIG-Karte, die Statuten, die Benutzungsordnung der Galoppstrecken und Reitwege der RIG und den Reiterkodex.
Reit- und Pensionsställe die neu Kollektivmitglied werden möchten, melden sich via Webformular als Kollektivmitglied an.
Reiterinnen und Reiter, die ihre Pferde selber versorgen, melden sich als Einzelmitglieder an und erhalten dann alle nötigen Unterlagen. Nach der Anmeldung via Webformular erfolgt die Aufnahme durch den Vorstand der RIG. Die Aufnahmebestätigung, die RIG-Reitkarte und die Benutzungsordnung der Galoppstrecken und Reitwege der RIG werden anschliessend zugestellt.
Der Mitgliederbeitrag, der durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird, beträgt Fr. 60.- pro Jahr.
Die Jahresbeiträge werden für den Unterhalt der Galoppstrecken und von stark berittenen Wegen in Feld und Wald in den vier RIG-Gemeinden eingesetzt.
Formular Beitrittserklärung: Beitrittserklärung für neue Mitglieder
RIG-Sekretariat:
Barbara Tschannen
Jetzikofenstr. 20
3038 Kirchlindach
sekretariat@rig.ch