
Die RIG hat im Lörwald, im Schüpfenried, im Hofenwald und im Seienbergwald permanente Galoppstrecken gebaut.
Es sind Sandpisten von zusammen 4.7 km Länge. Der starke Unterbau und eine gute Pflege erlauben es, dass die Pisten fast bei jedem Wetter benutzt werden können. Damit schonen wir die noch vorhandenen Feld- und Waldwege, auf denen bei nassem Boden nicht galoppiert werden darf.
Das Reiten auf den Galoppstrecken geschieht immer auf Risiko und Gefahr der Reiterinnen und Reiter. Sie sind immer voll haftbar für verursachte Schäden gegenüber Dritten (das gilt generell für das Reiten im Freien).
Die Galoppstrecken der RIG sind keine Rennbahnen. Es ist immer damit zu rechnen, dass Hindernisse auftauchen können, wie entgegenkommende Pferde, Spaziergänger, Hunde, Velos, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen etc.
Die Galoppstrecken dürfen ausschliesslich mit Pferden, deren Besitzer Mitglied der RIG ist, benutzt werden.
Auf den Galoppstrecken ist das ein- oder mehrspännige Fahren nicht gestattet.