Als Pensionär in einem der Reit- und Pensionsställe, die Kollektivmitglied der RIG sind, wird man automatisch Mitglied der RIG und erhält vom Stallbesitzer die RIG-Karte, die Statuten, die Benutzungsordnung der Galoppstrecken und Reitwege der RIG und den Reiterkodex.
Reiterinnen und Reiter, die ihre Pferde selber versorgen, melden sich beim Sekretariat der RIG und erhalten dann alle nötigen Unterlagen. Nach der schriftlichen Anmeldung erfolgt die Aufnahme durch den Vorstand der RIG. Die Aufnahmebestätigung, die RIG-Reitkarte und die Benutzungsordnung der Galoppstrecken und Reitwege der RIG werden anschliessend zugestellt.
Der Mitgliederbeitrag, der durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird, beträgt Fr. 84.- pro Jahr.
Die Jahresbeiträge werden für den Unterhalt der Galoppstrecken und von stark berittenen Wegen in Feld und Wald in den vier RIG-Gemeinden eingesetzt.
RIG-Sekretariat:
Barbara Tschannen
Jetzikofenstr. 20
3038 Kirchlindach
sekretariat@rig.ch